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Name des Gewerbegebietes: Gewerbegebiet Weilerswist
Ort: Weilerswist, Kreis Euskirchen, Region Aachen, Deutschland

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Legende

Selektiertes Grundstück
Sofort verfügbar
Nicht sofort verfügbar
Blockiert
Nicht verfügbar
Grünfläche
Grünfläche geplant
Straßeninfrastruktur
Straßeninfrastruktur geplant
Schieneninfrastruktur
Schieneninfrastruktur geplant
Wasser
Hafenfläche
Öffentliche Einrichtungen
Anderer Parzellentyp

Ansprechpartner

Name: Herr Martin Reichwaldt
Organisation: Gemeinde Weilerswist
Abteilung: Fachbereich Planen und Bauen
Tel: +49 (0)2254/9600-160
Fax: +49 (0)2254/9600-200
Email: mreichwaldt@weilerswist.de
Homepage: http://www.weilerswist.de

Informationen zum Gewerbegrundstück

Bezeichnung: Gewerbegebiet Weilerswist (Nr. 112)
Fläche (m²): 7.296 m²
Verfügbarkeit: nicht verfügbar
Aktueller Nutzungsstand: bebaute, genutzte Fläche
Option: nein
Frei parzellierbar: ja

Informationen zum Gewerbegebiet

Das Gewerbegebiet Weilerswist empfiehlt sich insbesondere als zukünftiger Logistikstandort, mit idealer Anbindung in die Ballungszentren an Rhein und Ruhr. Das Gewerbegebiet verfügt bereits über einen eigenen Autobahnanschluss zur BAB 61, der in Kürze für den Verkehr geöffnet wird. Hier ist auch ein Autohof mit umfassender transport-affiner Infrastruktur geplant. Die zukünftige planungsrechliche Ausweisung als Gewerbegebiet und die örtliche Lage bieten die Möglichkeit des 24-Stunden-Betriebs.
Preistyp:
Preisspanne(min./max.): € 55 - € 80
Lage im Siedlungsraum: Randlage
Wichtigste Branchen: dm-Verteilzentrum, Laudon, Friedr. Schulte & Söhne KG, Saint Gobain
Planerische Ausweisung (Bebauungsplan): Industriegebiet (GI)
Industriegebiete (GI) dienen ausschließlich der Unterbringung von (störenden) Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solchen (Produktions-) Betrieben, die in anderen Baugebieten unzulässig sind. Zulässig sind: Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze, öffentliche Betriebe und Tankstellen. Ein Industriegebiet zeichnet sich in erster Linie durch eine gute Erschließung für den Schwerlastverkehr und anderer Infrastrukturen (z.B. Energie, Entsorgung) aus und ist von der Wohnbebauung ausreichend abgetrennt.

Mischgebiet (MI)
Mischgebiete (MI) sind für die Ansiedlung von Unternehmen vorgesehen, die mit einer Wohnbebauung verträglich sind. Der Charakter eines Mischgebiets liegt in der damit verbundenen Nutzungsmischung.

Sondergebiet (SO)
Sondergebiete (SO) sind Baugebiete, welche im zweckgebunden ist. Überwiegend handelt es sich hierbei um Nutzungen aus den Bereichen Gesundheit (z.B. Krankenhäuser), Fremdenverkehr (z.B. Freizeitparks), Energiegewinnung (z.B. Photovoltaikanlagen), Bildung (z.B. Hochschulen) oder Wirtschaft (großflächiger Einzelhandel).

Gewerbegebiet (GE)
Gewerbegebiete (GE) dienen überwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Zulässig sind insbesondere: 1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, 2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, 3. Tankstellen, 4. Anlagen für sportliche Zwecke. In Ausnahmefällen können auch Einrichtungen wie Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke und Vergnügungsstätten zugelassen werden.

Angrenzende Nutzung:
Brutto Größe: 105,81 ha
Netto Größe: 88,55 ha

Verkehrsanbindung

VerkehrstypNameEntfernung (km)
Autobahn A61 2,1
Binnenhafen Köln Am Godorfer 25,5
Binnenhafen Köln Niehl 48,5
Bahnhof Köln-Hbf 35,7
Bahnhof Aachen-Hbf 70,1

Informationen zu Weilerswist

Weilerswist erhält seine attraktive Lage einerseits durch die direkte Lage am Erholungspark Kottenforst-Ville mit seinen Wanderwegen und Waldseen und andererseits durch die Nähe zur Rheinmetropole Köln (25 km), Bundesstadt Bonn (25 km) und Schloßstadt Brü