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Name des Gewerbegebietes: Gewerbe- und Industriegebiet "An der Römerallee"
Ort: Zülpich, Kreis Euskirchen, Region Aachen, Deutschland

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Legende

Selektiertes Grundstück
Sofort verfügbar
Nicht sofort verfügbar
Blockiert
Nicht verfügbar
Grünfläche
Grünfläche geplant
Straßeninfrastruktur
Straßeninfrastruktur geplant
Schieneninfrastruktur
Schieneninfrastruktur geplant
Wasser
Hafenfläche
Öffentliche Einrichtungen
Anderer Parzellentyp

Ansprechpartner

Name: Herr Ottmar Voigt
Organisation: Stadt Zülpich
Abteilung: Fachbereich Finanzen & Wirtschaftsförderung
Tel: +49 (0)2252/52-248
Fax: +49 (0)2252/52-299
Email: ottmar.voigt@stadt-zuelpich.de
Homepage: http://www.zuelpich.de

Informationen zum Gewerbegrundstück

Bezeichnung: Gewerbe- und Industriegebiet "An der Römerallee" (Nr. 015)
Fläche (m²): 2.044 m²
Verfügbarkeit: nicht verfügbar
Aktueller Nutzungsstand: bebaute, genutzte Fläche
Option: nein
Frei parzellierbar: nein

Unternehmen auf der Gewerbefläche

Name des Unternehmens Nace code Zahl der Beschäftigten
Bünder & Schmitt oHG Vermietung von Maschinen, Geräten und sonstigen beweglichen Sachen 1-9
Stefan Kauper CNC-Frästechnik Maschinenbau 1-9
H u K Objektbetreuung GmbH Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte 10-199

Informationen zum Gewerbegebiet

Das Gewerbegebiet "An der Römerallee" profitiert bereits seit Jahren von seiner optimalen Lage. Zentral gelegen im Städtedreieck Köln - Bonn - Aachen verfügt es über eine ausgezeichnete verkehrliche Anbindung. Aber auch die am Standort vorhandene Infrastruktur, v.a im Bildungs- Kultur- Wohnbau- und Freizeitbereich, waren entscheidend, dass sich hier schon mehr als 80 z.T. namhafte Betriebe angesiedelt haben. Die noch verfügbaren Flächen werden von der Stadt Zülpich zu marktgerechten Konditionen abgegeben und können auf die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten werden.
Preistyp:
Preisspanne(min./max.): € 60 - € 80
Lage im Siedlungsraum: Randlage
Wichtigste Branchen: Kappa Zülpich Papier, Takasago Europe, Albis Plastic, M. Vetter
Planerische Ausweisung (Bebauungsplan): Industriegebiet (GI)
Industriegebiete (GI) dienen ausschließlich der Unterbringung von (störenden) Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solchen (Produktions-) Betrieben, die in anderen Baugebieten unzulässig sind. Zulässig sind: Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze, öffentliche Betriebe und Tankstellen. Ein Industriegebiet zeichnet sich in erster Linie durch eine gute Erschließung für den Schwerlastverkehr und anderer Infrastrukturen (z.B. Energie, Entsorgung) aus und ist von der Wohnbebauung ausreichend abgetrennt.

Gewerbegebiet (GE)
Gewerbegebiete (GE) dienen überwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Zulässig sind insbesondere: 1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, 2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, 3. Tankstellen, 4. Anlagen für sportliche Zwecke. In Ausnahmefällen können auch Einrichtungen wie Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke und Vergnügungsstätten zugelassen werden.

Angrenzende Nutzung:
Brutto Größe: 155,34 ha
Netto Größe: 126,9 ha
Größtes verfügbares Grundstück: 110.545 m²
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Verkehrsanbindung

VerkehrstypNameEntfernung (km)
Autobahn A1 8,3
Autobahn A553 21,2
Binnenhafen Am Godorfer Köln 39,2
Binnenhafen Köln Niehl 53,9
Bahnhof Köln-Hbf 49,8
Bahnhof Aachen-Hbf 55,5

Informationen zu Zülpich

Die Stadtgeschichte Zülpichs reicht vom römischen Verkehrsknotenpunkt Tolbiacum, dem Ort frühmittelalterlicher Auseinandersetzungen über die mittelalterliche Grenzbefestigung der Erzbischöfe von Köln, dem französischen Tolbiac zur Zeit Napoleons bis zum Z