Kauf eines Grundstücks in einem Gewerbegebiet

Die Grundstücke in den Gewerbegebieten der SPI sind optimal auf die Bedürfnisse von Unternehmen abgestimmt und liegen in einer idealen Unternehmensumgebung.

Verfahren

Die Reservierung und der Kauf eines Grundstücks über die SPI erfolgt nach einem festen Verfahren.

  • Ihr Unternehmen reicht einen schriftlichen Antrag über info@SPI.be oder bei SPI, 11 Rue du Vertbois, 4000 Lüttich, Belgien ein. Darin stellen Sie Ihre Wünsche hinsichtlich des Grundstücks, das Sie kaufen möchten, sowie in Bezug auf die Grundstücksfläche (Ungefährangabe) dar.
  • Die SPI bestätigt umgehend den Empfang Ihres Antrags. Mit dieser Bestätigung beginnen das Kaufverfahren und auch ein kostenloser Reservierungszeitraum von zwei Monaten.
  • Während dieser zwei Monate füllt der potenzielle Käufer ein von der SPI ausgegebenes Formular aus (einen „Antrag auf Kauf eines Grundstücks in einem Gewerbegebiet“).
  • Mit der Reservierung sind Gebühren verbunden. Der potenzielle Käufer ist verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beschlusses der SPI einen Betrag in Höhe von 10 % des Grundstückspreises zu überweisen. Empfängt die SPI diesen Betrag nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, steht das Grundstück automatisch wieder allgemein zur Verfügung, ohne dass die SPI dafür Schadenersatz verlangt. Ist der potenzielle Käufer weiterhin interessiert, muss er das Verfahren erneut von vorne durchlaufen.

Grundstückspreise

Die Grundstückspreise werden von der Geschäftsführung der SPI festgesetzt. Die Preise unterliegen der jährlichen Anpassung.

Der Kaufpreis ist der zum Zeitpunkt der Einreichung des Reservierungsantrags geltende Preis. Für den Fall, dass der Preis zwischen diesem Zeitpunkt und der Erstellung der Urkunde über die Eigentumsübertragung geändert wird, gilt der ursprüngliche Preis. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass der potenzielle Käufer das Kaufverfahren, insbesondere im Hinblick auf die Reservierungsgebühren, eingehalten hat.

Sobald die Reservierungsgebühren gezahlt wurden, leitet die SPI die Formalitäten für die Unterzeichnung des Kaufvertrags ein. Die Unterzeichnung findet innerhalb von drei Monaten nach Zusendung des vorläufigen Kaufvertrags statt.

Über den Kaufpreis hinaus werden die folgenden Kosten in Rechnung gestellt:

  • Erstattung der Kosten für die Urkunde (Registrierungsgebühren in Höhe von 12,5 % sowie etwa € 200 Eigentumsübertragungskosten),
  • Mess- und Absteckungskosten

Die Kaufurkunde wird kostenlos vom Comité d’Acquisition d’Immeubles (SPF Finances) ausgefertigt.

Nähere Informationen zu den Niederlassungsbedingungen und den Allgemeinen Bedingungen für den Verkauf von Grundstücken der SPI erhalten Sie hier.

Login

User name
Passwort