Erwerb, Miete oder Pacht Ihres neuen Grundstücks / Gewerbeimmobilie

Miete oder Pacht

Im Unterschied zur klassischen Miete ist bei der Pacht ein Pachtzins zu entrichten, dessen Zahlungshöhe in Abhängigkeit zum erwirtschafteten Umsatz steht.

Kauf

Falls Sie beabsichtigen, eine Fläche oder Immobilie zu kaufen, sollten Sie beachten, dass die deutsche Gesetzgebung Erbpacht verbietet. Folglich kann ein Gebäude nur gemeinsam mit dem zugehörigen Grundstück erworben werden. Dies gilt auch dann, wenn ein Neubau am gewünschten Standort errichtet werden soll. Die Berater der AGIT und der Kommunen geben Ihnen gerne detaillierte Antworten auf immobilienbezogene Fragen.

Vor Abschluss eines Kaufvertrages empfiehlt sich unbedingt eine Überprüfung des Grundbucheintrags. Grundbucheinträge geben den am Kauf beteiligten Akteuren Aufschluss über mögliche Altlasten auf dem Grundstück und informieren außerdem über Besitzansprüche oder vorherige Eigentumsverhältnisse. In Nordrhein-Westfalen können Einsichten in das Grundbuch seit einigen Jahren bequem über das Internet erfolgen – der aufwändige Weg zum Grundbuchamt ist folglich nicht mehr notwendig (Internet-Grundbucheinsicht).

Wenn der Kaufabschluss getätigt ist, fallen gegebenenfalls Maklerkosten an. Makler erhalten für ihre Beratungsdienstleistungen meist Provisionen in Höhe von bis zu mehreren Monatsmieten oder in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Kaufpreises. Zumeist werden diese Kosten vom Käufer bzw. Nutzer, in einigen Fällen jedoch auch vom Anbieter getragen.

Verfügbare Gewerbegrundstücke

Auf der Seite von „The Locator“ finden Sie

Eine erste Übersicht über verfügbare Immobilien bieten neben der Plattform des Locators auch die kreisbezogenen Immobilienportale:

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