Transparente und attraktive rechtlicher Rahmen für Unternehmen

Belgisch-Limburg bietet einen unternehmensfreundlichen rechtlichen Rahmen.

Importgesetzgebung

Wegen seiner zentralen Lage in Europa und seiner Logistikinfrastruktur ist Flandern einer der Hauptwarenimporteure in der EU und ein Zugangstor für den Warenweitertransport auf dem europäischen Markt. Aufgrund dessen hat die Region Hasselt ein flexibles System gesetzlicher und steuerlicher Erleichterungen im Zusammenhang mit Importware eingeführt.

Wettbewerb

Die Wettbewerbspolitik in Flandern unterliegt der Gesetzgebung der belgischen Bundesregierung. Diese Gesetze gelten in ganz Belgien. Hinsichtlich der Verfahren und Inhalte basieren die Gesetze auf dem EU-Wettbewerbsrecht.

Übersteigt der Gesamtumsatz Ihrer an einer Fusion oder Übernahme beteiligten Unternehmen in Belgien 100 Millionen Euro und haben mindestens zwei der beteiligten Unternehmen in Belgien einen Umsatz von jeweils über 40 Millionen Euro erzielt, unterliegt die Transaktion in Belgien der vorbeugenden Fusionskontrolle.

Die Transaktion unterliegt keinen nationalen Kontrollen, wenn der international erzielte Gesamtumsatz aller beteiligten Unternehmen über 5 Milliarden Euro liegt und der EU-weite Gesamtumsatz von mindestens zwei dieser Unternehmen 250 Millionen Euro übersteigt, es sei denn, jedes der Unternehmen erzielt über zwei Drittel seines EU-weiten Gesamtumsatzes in nur einem Mitgliedsstaat. In diesem Fall unterliegt die Transaktion EU-Recht.

Geistiges Eigentum

In Belgien wird zwischen zwei Arten geistigen Eigentums unterschieden:

  • gewerbliches Eigentum (z. B. Patente und Handelsmarken),
  • gewerbliche Designs und Urheberrechte.

Genehmigungen

Wer in Flandern ein Unternehmen gründen möchte, muss die erforderlichen Genehmigungen einholen und die Einhaltung der Umweltgesetze sicherstellen. Diesbezüglich sind die flämische Regionalregierung und die belgische Bundesregierung an die EU-Vorschriften und -Standards gebunden.

Umweltgenehmigung

Drei Kategorien der Unternehmenstätigkeit erfordern Umweltgenehmigungen:

  • Kategorie I: Tätigkeiten mit schwerwiegenden schädlichen Umweltauswirkungen – Genehmigung der Provinzbehörden erforderlich. Das Genehmigungsverfahren beinhaltet eine vorherige Prüfung der Umweltauswirkungen Ihrer Tätigkeit.
  • Kategorie II: Tätigkeiten mit weniger schädlichen Umweltauswirkungen – Verfahren ähnelt mehr oder weniger dem für Tätigkeiten der Kategorie I.
  • Kategorie III: Tätigkeiten mit begrenzten Umweltauswirkungen – Vor Aufnahme der Tätigkeiten sind die Kommunalbehörden in Kenntnis zu setzen.

Baugenehmigung

Für die meisten Bau-, Umbau-, Abriss- und Renovierungsarbeiten an Gebäuden ist in Belgien eine Baugenehmigung einzuholen. Das Genehmigungsverfahren wird auf lokaler, provinzieller oder regionaler Ebene durchgeführt. Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind Umbauarbeiten an bestehenden Gebäuden und kleinere Bauprojekte.

Im Jahr 2015 werden diese beiden Genehmigungen zu einer einzigen, der sogenannten Umgebungsgenehmigung (omgevingsvergunning) zusammengefasst. Dadurch sollte das Genehmigungsverfahren für Investitionsprojekte schneller, einfacher (da weniger Verwaltungsaufwand) und günstiger werden. Nähere Einzelheiten dazu werden im Jahr 2014 bekanntgegeben.

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