Gründung und Ansiedlung Ihres Unternehmens

Die Ansiedlung oder Unternehmensgründung in der Region Aachen gestaltet sich sowohl für deutsche als auch für ausländische Unternehmen einfach und unkompliziert.

Handelsregister und Rechtsform

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Unternehmung werden durch die Rechtsform definiert. Diese kann je nach Anforderungen der Organisation frei gewählt werden und wirkt sich zum Beispiel auf mögliche Haftungsbeschränkungen oder steuerliche Aspekte aus.

Damit die Geschäftsaufnahme korrekt abgeschlossen werden kann, müssen je nach Art des unternehmerischen Tätigkeitsfeldes bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein

  • Spezielle Voraussetzungen können bei den Kommunen oder den gewerblichen Kammern (IHK Aachen, HWK Aachen) erfragt werden.
  • Gewerbliche GründerINNEN in der Region sind in jedem Fall verpflichtet, Ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden. Ist diese Anmeldung erfolgt, informiert das Gewerbeamt automatisch weitere Behörden wie das Finanzamt oder die Industrie- und Handelskammer / die Handwerkskammer Aachen.
  • Je nach Rechtsform des Unternehmens ist eine zusätzliche Eintragung in das Handelsregister notwendig sein. Diese Registrierung wird von einem Notar bei dem zuständigen Amtsgericht vorgenommen.

Unternehmensnetzwerke

Für eine erfolgreiche Integration Ihrer unternehmerischen Aktivitäten in der Region.

Profitieren Sie von einem Netzwerk aus 14 Technologie- und Gründerzentren in der Technologieregion Aachen.

  • Bereitstellung von Büroräumen, Produktionshallen und Lagergebäude sowie weiterer unterstützender Infrastruktur
  • Förderung von Technologietransfer und Initiierung von Netzwerken

Gerne beraten unsere Ansprechpartner Sie zu gründungsrelevanten Fragestellungen und / oder den Technologie- und Gründerzentren (Gründerregion, AGIT / Ansiedlungswerbung und Investorenberatung).

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