Nutzungs- und Umweltgenehmigung

Regelungen hinsichtlich der Flächennutzung sind die Basis der niederländischen Raumordnungsgesetzgebung. Diese Regelungen geben bindende Anforderungen für die Art und den Standort von Gebäuden sowie die in dem betreffenden Gebiet gestatteten Aktivitäten vor.

So bestehen beispielsweise konkrete Anforderungen hinsichtlich des zur Bebauung freigegebenen Anteils an der Gesamtgrundstücksfläche und der Höhe von Gebäuden. Zudem können aus ökologischen Erwägungen bestimmte Zoneneinteilungen oder landschaftliche Eingliederungsmaßnahmen vorgeschrieben werden. Zum Schutz der Umwelt und des Menschen vor Umweltverschmutzung sind die folgenden Umweltvorschriften einzuhalten:

  • Bei der Produktion sind Emissionen sowie Lärm- und Geruchsbelastungen zu vermeiden bzw. auf die gestatteten Niveaus zu senken.
  • Für verschiedene vorgeschriebene Produktions- und Qualitätsnormen können je nach Art der Produktion und der Arbeitsumgebung Sicherheitsmaßnahmen vorgeschrieben sein.

Weitere Informationen zu etwaigen Umweltvorschriften oder -einschränkungen erteilen die zuständigen Behörden vor Ort.

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